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1.
Vorbemerkungen
Zweck des
Leistungscoursings
Es ist für den Windhund die Möglichkeit, seiner Hetzleidenschaft,
weitestgehend wie in freier Natur, nachzukommen. Zusätzlich ist es eine
Gelegenheit, die Arbeit des Hundes am künstlichen Hasen nach
Leistungsgesichtspunkten zu bewerten.
2. Formalitäten
2.1 Zweck der Coursingordnung
Sie regelt nur die Durchführung von Leistungscoursings zur Vergabe des
CACC/CACL/CACIL Titels und eventueller Titelcoursings.
2.2 Überwachung
Zur Überwachung des Coursingbetriebes wird eine Coursinggruppe im DWZRV
gebildet. Der Vorsitzende der Rennkommission des DWZRV ist
gleichzeitig Vorsitzender der Coursinggruppe. Die Coursinggruppe im
DWZRV wird von der JHV gewählt und besteht aus vier Personen. Die
Aufgaben der Coursinggruppe im DWZRV sind im Anhang 9 definiert.
3. Voraussetzungen für Veranstaltungen
3.1 Richtlinien für die Zulassung von Leistungscoursings
Die Leistungscoursings müssen beim Vorsitzenden der Rennkommission
beantragt werden. Dieser beantragt Terminschutz durch FCI/VDH.
Der Antrag muß enthalten:
Veranstalter, Ausrichter, Ort und Zeit der Veranstaltung
Es muß eine Terminschutzgebühr bezahlt werden. Für jede
Leistungscoursingveranstaltung ist eine Grundgebühr je gemeldetem
Hund zu bezahlen. Gebühren sind in Anhang 7 definiert.
Nach Erteilung des Terminschutzes ist eine Ausschreibung zu erstellen
und im Verbandsorgan des DWZRV zu veröffentlichen. Sie muß enthalten:
Veranstalter, Ausrichter, Ort und Zeit, Einlieferungsschluß, Name des
Coursingleiters, Angaben über Beschaffenheit des Geländes, der
Hindernisse und Parcourslänge, Höhe des Startgeldes, Hinweis auf
Meldebestätigung, Hinweis auf Geschlechtertrennung bei
ausreichender Meldezahl, vorgesehene Preise, Datum des
Meldeschlusses, Meldeanschrift.
3.2 Zulassung der Hunde
Zugelassen sind grundsätzlich alle Windhundrassen mit einer FCI -
Ahnentafel und alle vom DWZRV betreuten sonstigen Rassen mit
Coursinglizenz.
Es wird empfohlen, dass nicht mehr als 100 Hunde pro Tag und Parcours
starten. Keine Rasse darf an zwei Tagen starten.
Eine eventuelle Ablehnung muß dem Vorsitzenden der Rennkommission
schriftlich begründet werden.
Mindestalter: Bei großen Rassen 18 Monate, bei Whippets und Ital.
Windspiel 15 Monate.
Höchstalter: Bis zum Ende der Rennsaison, in der das 8. Lebensjahr
vollendet wird.
Windhunde unter zwei Jahren und über sechs Jahre müssen bei Coursings
über 600 m Streckenlänge vor und nach jedem Lauf durch den Tierarzt auf
ihre Renntauglichkeit untersucht werden.
Größe: Die maximale Widerristhöhe beträgt bei Whippet Rüden 51cm,
Whippet Hündinnen 48cm, Ital. Windspielen 38cm.
Größenmessung: Die erste Messung bei Whippets und Ital. Windspielen wird
im Alter von nicht unter 12 Monaten vorgenommen. Jeder Whippet und
jedes Windspiel ist vor seinem ersten Coursing in der Rennsaison, die
auf Vollendung seines zweiten Lebensjahres folgt oder auf Anforderung
des Vorsitzenden der Rennkommission nochmals zu messen. Erfolgt dies
nicht, so wird die Lizenzkarte ungültig und eingezogen. Die zweite
Messung ist als endgültig in den Hundepaß einzutragen.
Wird ein Hund zum ersten Mal im Alter von über zwei Jahren gemessen, so
wird wie folgt verfahren: Ist der Hund eingemessen, so gilt diese
Messung als endgültige zweite Messung. Ist der Hund als zu groß
gemessen, so kann er in der laufenden Saison noch einmal gemessen
werden. Diese Messung ist als endgültig anzusehen. Ohne gültige Messung
ist eine Teilnahme an Leistungscoursings nicht möglich. Das
Meßverfahren ist im Anhang 6 beschrieben.
Whippet-Rüden über 51 cm und Whippet-Hündinnen über 48 cm Widerristhöhe
starten in der Nationalen Größenklasse.
Für Afghanische Windhunde von DWZRV Mitgliedern ist eine
Rassetypbestätigung vorzuweisen. Der Nachweis ist erbracht, wenn die
Bedingungen nach Anhang 5 dieser Coursingordnung erfüllt sind.
Die Coursinglizenz wird vom VDH nach Vorlage einer Trainingskarte
ausgestellt, nachdem der Hund die erforderlichen Lizenzläufe in
einem dem DWZRV/VDH angeschlossenen Rennen- oder Coursingverein
absolviert hat. Die gültige Rennlizenz gilt auch für die Teilnahme an
Leistungscoursings.
Die Teilnahme an einem offenen Coursing kann als Lizenzlauf gewertet
werden (nach vorheriger Anmeldung beim Rennleiter des Vereins).
Es müssen mindestens 6 Lizenzläufe paarweise mit Renndecke oder
Halskragen und Maulkorb (zwei Läufe je Trainingstag) absolviert werden.
Die erfolgreiche Teilnahme ist von einem dazu lizenzierten Funktionär
auf der Trainingskarte zu bestätigen.
3.3 Richtlinien für das Coursinggelände
Die ideale Geländeform für ein Leistungscoursing ist eine große Wiese,
eine Heidefläche oder ein Sandgelände, möglichst in Hanglage oder
hügelig, mit einzelnen Bäumen und/oder Büschen bewachsen. Fehlender
Bewuchs muß durch entsprechende künstliche Gestaltung ersetzt
werden. Der Parcours muß Hindernisse aufweisen, die durch künstliche
ersetzt werden können, z.B. durch Strohballen oder Buschwerk. Es kann
auch z.B. ein Bachlauf muß durch eine ausgelegte Plane simuliert werden,
an der die Hunde nicht vorbeilaufen können.
Alle Hindernisse müssen aus der Perspektive des Hundes rechtzeitig
erkannt werden können.
Der Parcours ist so zu gestalten, daß jegliche Gefahr für die Hunde
ausgeschlossen ist, insbesondere muß das Gelände griffig sein und
frei von Fremdkörpern (z.B. Glasscherben, Blechdosen etc.). Die äußere
Abgrenzung muß für die Hunde ungefährlich sein.
Die Schnurführung muß so gelegt sein, daß die Hunde die laufende Schnur
nicht überqueren müssen. Keinesfalls darf ein geschlossener Parcours
ausgesteckt werden Die Streckenlänge muß für große Rassen mindestens
650 - 1000 m, für kleine Rassen (Whippets, Windspiele) 400 - 700 m
betragen, wobei der Parcours auf die Rassen auszurichten ist.
Das Gelände muß von den verantwortlichen Coursingrichtern rechtzeitig
vor der Veranstaltung abgenommen werden.
Die Startgerade muss mindestens 40 m höchstens 70 m lang sein. An der
ersten Rolle muß der Winkel größer als 90° sein. Alle weiteren Winkel
dürfen nicht kleiner als 60° sein. Die letzte Rolle vor einem Hindernis
muß weit entfernt sein, damit die Hunde sich auf das Hindernis
einstellen können. Nach dem Hindernis muß zur nächsten Rolle
ausreichender Abstand gewahrt werden. Innerhalb der Fangzone ist der
Hase verlangsamt zu ziehen, so daß die Hunde die Möglichkeit
erhalten, ihn während des Laufes zu fangen.
Bei einer Unterbrechung ( Hasenfang oder technischer Defekt ) wird
folgendermaßen verfahren:
a: bei Unterbrechung auf der Startgeraden sofortiger Neubeginn am Start.
b: bei späterer Unterbrechung wird an einer von den Coursingrichtern
bestimmten Stelle sofort wieder angesetzt
3.4 Technische Voraussetzungen
Hasenzug: Der Hasenzug muß rapid beschleunigen und abrupt stoppen
können, in seiner Geschwindigkeit regulierbar sein und über genug
Reserven verfügen.
Rollen: Sie dürfen keine helle Farbe haben und nicht glitzern. Die
Schnurführung muß so gelegt sein, daß die Hunde die laufende Schnur
nicht überqueren müssen.
Lockmittel: Das Lockmittel muß aus einem hellen, ungefähr
Hasengröße darstellenden Ersatzmaterial sein. Abweichungen sind von
den Coursingrichtern zu genehmigen. Es muß immer auch echtes Fell
(zumindest Stücke oder Streifen) mitverwendet werden.
Technik: Ersatz für die technische Ausrüstung muß vorhanden sein.
Verantwortlich dafür ist der Coursingleiter.
4. Funktionäre
4.1 Coursingrichter
Die Coursingrichter sind das oberste Organ der Veranstaltung. Sie
müssen lizenziert sein. Sie entscheiden mehrheitlich. Die
Coursingrichter wachen über die Einhaltung der Coursingordnung und
entscheiden in Streit- oder Zweifelsfällen. Wollen die Coursingrichter
in technische oder organisatorische Fragen eingreifen, so muss zur
Beratung der Coursingleiter hinzugezogen werden. Die Coursingrichter
haben sich vor der Veranstaltung davon zu überzeugen, dass die von
Ausrichter gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen,
insbesondere, dass für Mensch und die Hunde keine Gefährdungen bestehen.
Die Coursingrichter können eine Entscheidung nur dann revidieren, wenn
dies durch bekannt werden neuer Tatsachen gerechtfertigt ist. Die
Änderungsmöglichkeit erlischt mit dem Ende der Veranstaltung.
Läuft ein Hund eines Coursingrichters oder mit ihm in Hausgemeinschaft
lebender Personen, so darf er diese Rasse nicht bewerten. Der
Ausrichter muss für Ersatz zu sorgen.
4.2 Starter
Die Besitzer starten die Hunde auf das Kommando des Starters. Der
Start erfolgt hinter der Startlinie, wenn das verdeckte Lockmittel
sichtbar und mindestens 10 m (Markierung) von den Hunden entfernt ist.
Der Hund unter der roten Decke/Halskragen hat immer rechts zu stehen.
4.3 Hasenzieher
Der Hasenzieher muß sich auf die Hunde einstellen können, wobei zu
beachten ist, daß der Hase kurz gezogen wird. Daher kommen für diesen
Posten nur sehr erfahrene Leute in Frage, die an einem
Coursingseminar teilgenommen haben.
4.4 Sattelplatzpersonal
Die für den Sattelplatz eingeteilten Personen haben diesen Platz
so zu gestalten, daß das Coursinggelände für die Hunde nicht einzusehen
ist. Sie haben die Identität der Hunde zu überprüfen, die Maulkörbe und
Renndecken/Halskragen auf richtigen Sitz zu kontrollieren.
4.5 Coursingleiter
Der Coursingleiter muss ein erfahrener und hierzu befähigter
Coursingfachmann/frau sein. Er/Sie ist für den gesamten technischen und
organisatorischen Ablauf der Veranstaltung zuständig und
verantwortlich. Gegen seine/ihre Entscheidungen über alle mit dem
Coursing zusammenhängenden technischen Fragen kann während der
Veranstaltung kein Einspruch erfolgen. Der Coursingleiter ist (soweit
es Rennteilnehmer betrifft) mit Zustimmung der Coursingrichter
befugt, Personen, die den Anweisungen des Coursingleiters, dessen
Mitarbeiter oder der Coursingrichter nicht Folge leisten, die genannten
Personen beleidigen oder das Coursing erheblich stören oder sich
sonstwie ungebührlich benehmen, vom Coursing auszuschließen und vom
Platz zu verweisen. Der Coursingleiter berichtet solche Vorgänge dem
Vorsitzenden der Rennkommission. Er/Sie hat an einem Coursingseminar
teilzunehmen.
4.6 Sekretariat
Das Sekretariat hat bei der Anmeldung zu kontrollieren, daß für
jeden Hund eine gültige Lizenzkarte und der Hundepaß/Arbeitsbuch
abgegeben wird. Es hat ein aktuelles Programm mit Ergebnisliste zu
führen. Es hat dafür zu sorgen, dass die Laufzusammenstellung für den
zweiten Durchgang frühzeitig bekanntgegeben werden. Die
Lizenzkarten/Hundepässe und das Arbeitsbuch werden nach Ende der
Veranstaltung für alle nicht disqualifizierten Hunde ausgegeben. Die
Lizenzkarten der disqualifizierten Hunde und der dazu gehörende
Bericht der Coursingrichter müssen innerhalb von zwei Tagen an den
Vorsitzenden der Rennkommission geschickt werden.
4.7 Tierarzt
Der Tierarzt wird vom Ausrichter bestellt. Er muß während der
ganzen Veranstaltung anwesend und einsatzbereit sein. Er hat eine
Eingangskontrolle aller Hunde vorzunehmen und die Startberechtigung
zu erteilen.
4.8 Zielpersonal
Das Zielpersonal hat den Zieleinlauf zu überwachen und das Einfangen
der Hunde erst freizugeben, wenn beide Hunde die Möglichkeit zum Fang
hatten. Der Zugriff für den zweiten Hund ist bei Bedarf durch ein
zweites Lockmittel zu ermöglichen.
4.9 Hasenausleger
Der Hasenausleger ist verantwortlich für das zügige Auslegen des
Lockmittels.
5. Meldung
Die Meldung hat ausschließlich auf dem vorgeschriebenen Meldeschein
zu erfolgen. Sie hat unter dem in der Lizenzkarte und im Hundepaß
eingetragenen Namen des Eigentümers des Hundes zu erfolgen.
Anhang 1 Muster des vorgeschrieben Meldescheines
Anhang: 2 Vergabebedingungen
6. Coursingprogramm
Nach Meldeschluß ist ein Coursingprogramm zu erstellen.
Im Coursingprogramm müssen enthalten sein: Coursingdistanz, Name des
Hundes mit Täto Nr., Farbe d. Coursingdecke/Kragens, Teilnehmer- und
Funktionärsliste.
Die Zusammenstellung der Hunde für den ersten Lauf erfolgt durch den
Ausrichter. Der zweite Lauf wird vom Sekretariat nach der Punktzahl des
ersten Laufes nach folgendem Schema zusammengestellt: 1. u. 2.
plazierter, 3. u. 4. plazierter, 5. u. 6. plazierter Hund, usw. Die
Reihenfolge der Läufe ist beliebig zu mischen, z. B. 13. und
14.platzierter, 1. u. 2.platzierter, 5. u. 6.platzierter Hund usw.
Einzelläufe sind nur bei ungerader Starterzahl und dann möglich, wenn
unter keinen Umständen ein anderer mitlaufender Hund zu beschaffen ist.
Gegen die Zusammenstellung kann kein Einspruch erhoben werden.
Unentschuldigtes Nichterscheinen ist in den für die Rennkommission
auszufüllenden Programmen zu vermerken. Gemeldete Hunde, die am
Coursing nicht teilnehmen können, sind dem Coursingleiter vor Beginn
der Veranstaltung zu melden.
Spätestens eine Woche nach der Veranstaltung übersendet der
ausrichtende Verein ein vollständig ausgefülltes Programm an die
Geschäftsstelle des DWZRV.
7. Tierschutz
Der Gedanke des Tierschutzes ist stets in den Vordergrund zu
stellen. Bei allen Entscheidungen ist die Gesundheit und das Wohl des
Hundes oberste Richtlinie.
Daher ist dem Eigentümer und/oder Hundeführer die Möglichkeit
einzuräumen, seinen Hund vor dem Coursing oder einem Lauf
zurückzuziehen. Hierüber muß eine Meldung an den Coursingrichter
erfolgen. Desgleichen können die Coursingrichter auf Empfehlung des
Tierarztes dem Eigentümer oder Führer eines Hundes die weitere
Teilnahme am Leistungscoursing untersagen, wenn die Gesundheit des
Hundes gefährdet erscheint.
Jede Art von Doping ist verboten. Bei Leistungscoursings können
jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden.
Mit Abgabe der Meldung erklärt sich der Eigentümer eines Hundes mit der
Durchführung von Dopingkontrollen einverstanden.
Die Coursingrichter/Der Tierarzt kann bei Verdacht auf Doping eine
Kontrolle veranlassen. Der Eigentümer/Hundeführer ist verpflichtet,
diesen Hund der Kontrolle zu unterstellen. Die Behandlung von
Dopingfällen ist in Anhang 8 geregelt.
8. Beschwerden
Gegen die Entscheidungen des Coursingrichters (außer Punktevergabe)
kann innerhalb von 48 Stunden (Datum des Poststempels) beim
Vorsitzenden der Rennkommission Beschwerde eingelegt werden. Die
Entscheidung der Rennkommission ist endgültig.
9. Austragungsmodus
Beim Leistungscoursing wird das
rassetypische Jagdverhalten bewertet. Hierzu müssen zwei
unterschiedliche Parcours absolviert werden, bei denen die Hunde
jeweils paarweise laufen. Die Hunde haben rote oder weiße
Renndecken/Halskragen und Maulkorb (Ausnahme: IW u. .Wi.) zu tragen.
Sind mindestens sechs Hunden pro Rasse und Geschlecht am Start,
müssen Rüden und Hündinnen getrennt laufen. Sind weniger Hunde am
Start, wird gemischt gelaufen. Sind mindestens 3 Hunde je Rasse und
Geschlecht am Start, erfolgt eine getrennte Auswertung der Punkte.
10. Bewertung des Jagdverhaltens
Es wird das gesamte Verhalten des Hundes während des Laufes
beurteilt, wobei das rasseunterschiedliche Verhalten der Hunde
berücksichtigt wird. Zwei Coursingrichter beurteilen die Hunde nach
den unten genannten Kriterien. Titelcoursings und die Coursings zum
DWZRV-Sieger werden von 3 Coursingrichtern beurteilt. Sie können bis
zu 3 Punkte pro Bewertungskriterium vergeben, dies ergibt zusammen
15 Punkte pro Coursingrichter.
Die Coursingprogramme der Coursingrichter dürfen keine Hunde- bzw.
Besitzernamen enthalten. Im zweiten Durchgang darf nicht die erreichte
Punktzahl des ersten Durchgangs im Programm der Coursingrichter stehen.
Es sollten neutrale Bewertungstabellen gemäß Anlage 11 sein.
10.1. Die Hetzlust
Der Hetztrieb eines Windhundes offenbart sich durch:
Einen stetigen Druck des Hundes auf das Hetzobjekt, der den Hasenzieher
zwingt, die Geschwindigkeit zu erhöhen, um zu vermeiden, dass der Hase
vor der Fangzone erreicht wird.
Ein freier Lauf (ohne Zögern an Hindernissen), außergewöhnlicher
Hetztrieb bei der Verfolgung, ohne Rücksicht auf die
Geländebeschaffenheiten (Naturhindernisse) und eventuelle
Zwischenfälle (Ausweichen, Sturz, momentaner Sichtverlust),
Fangversuche im Gelände. 3 Punkte
normal zu erwartender Hetztrieb 2 Punkte
verminderter Hetztrieb z.B. nur sauberes Durchlaufen 1 Punkt
kein Hetztrieb z.B. reines Hinterherlaufen (hinter dem anderen Hund),
Stehenbleiben 0 Punkte
10.2. Die
Geschicklichkeit
hervorragende Wendigkeit für diese Rasse, vorausschauendes
Abschneiden, rassetypische Zusammenarbeit. 3 Punkte
normale Wendigkeit für die Rasse 2 Punkte
ungeschicktes Wenden für die Rasse 1 Punkt
Verlust des Objektes durch Fehler des Hundes, z.B. Überlaufen der
Rolle 0 Punkte
10.3. Die
Schnelligkeit der Hunde
Der Hund benötigt genügend Schnelligkeit, um das Hetzobjekt
einzuholen und vor allem die Verspätung auszugleichen, die als
Überraschungseffekt bei seinem Start entsteht. Die Schnelligkeit wird
offensichtlich durch die Schrittlänge, die Anzahl der Schritte und die
Steigerung der Bewegungen. Sie wird dadurch erkennbar, dass ein Hund
sehr tief läuft, sich gut streckt und das Hetzobjekt anstrengt. Die
absolute Geschwindigkeit wird in der Beurteilung des Coursing nicht
berücksichtigt, denn die Schnelligkeit eines Windhundes wird in Bezug
derjenigen seiner Konkurrenten festgehalten.
-Sehr gute Schnelligkeit 3 Punkte
-Gute Schnelligkeit 2 Punkte
-Ausreichende Schnelligkeit 1 Punkt
-Mangelhafte Schnelligkeit 0 Punkte
10.4. Die Kondition
der Hunde
Kondition, wird sichtbar durch eine kontinuierliche
Geschwindigkeit über den gesamten Parcours. Der Hund zeigt im letzten
Teil des Parcours die gleichen koordinativen Fähigkeiten
(Geschicklichkeit Wendigkeit, Beschleunigung usw.) wie am Beginn.
- Sehr gute Kondition 3 Punkte
- Gute Kondition 2 Punkte
- Befriedigende Kondition 1 Punkt
- Mangelhafte Kondition 0 Punkte
10.5. Das Verhalten
der Hunde in der Fangzone
Fang des laufenden Objektes, aufmerksames absichern des Objektes.
3 Punkte
-Fang des liegenden Objektes 2 Punkte
-Zögerlicher Fang des liegenden Objektes 1 Punkt
-Uninteressiert am Fang des Objektes 0 Punkte
Es werden zwei Läufe gelaufen, aus denen die Punkte addiert werden.
Sollte der zweite Lauf ausfallen, so wird der erste Lauf mit 2
multipliziert und es wird 1 Punkt abgezogen.
Bei Punktgleichheit entscheidet:
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes.
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes in der Bewertung: Hetzlust.
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes in der Bewertung: Geschicklichkeit.
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes in der Bewertung: Kondition.
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes in der Bewertung: Schnelligkeit.
Die höhere Punktzahl des 2. Laufes in der Bewertung: Fang.
Besteht immer noch Punktgleichheit, so sind beide Hunde gleich zu
platzieren.
Die Bekanntgabe der erreichten Punktzahl soll unmittelbar nach jedem
Lauf, spätestens am Ende jeder Rasse erfolgen.
11. Sanktionen
11.1 Disqualifikation
Hunde, die angreifen oder ihren Partner nachhaltig am Laufen
hindern, müssen von den Coursingrichtern mit Mehrheitsbeschluss
disqualifiziert werden.
Als angreifen bezeichnet man, den als Absicht erkennbaren und
erfolgten Angriff eines Hundes auf seinen Mitläufer, wobei eine
Berührung mit stoßender Bewegung des Kopfes wesentliches Merkmal ist.
Ein einmaliger Angriff genügt. Als nachhaltig am Laufen hindern
bezeichnet man den über eine längere Strecke ständig wiederholte
Versuch, seinen Mitläufer vom anständigen Laufen abzuhalten. Die
unmittelbare Abwehr eines Angriffs ist gestattet. Wenn ein Hund seinen
Körper einsetzt, auch wenn er dabei seinen Mitläufer von der geraden
Linie abgedrängt, gleichzeitig aber sein ganzes Interesse auf das
Lockmittel gerichtet ist (Kopf zum Lockmittel), so gilt dies nicht als
angreifen.
11.2 Sperrfristen
Vom Coursingrichter disqualifizierte Hunde unterliegen folgenden
Sperrfristen:
1. Disqualifikation: in der Saison: Keine Sperre
2. Disqualifikation: Sperre für vier Wochen
3. Disqualifikation: Sperre bis Ende des Jahres und Verlust der
Coursinglizenz.
11.3 Stehenbleiben/Aufgabe
Stehenbleiben oder Aufgabe ist, wenn ein Hund das Lockmittel nicht
verfolgt und ohne ersichtlichen Grund stehenbleibt. Diese Hunde sind
von den Coursingrichtern mit Mehrheitsbeschluss mit einer Tagessperre
zu belegen.
Dreimaliges aufeinanderfolgendes Stehenbleiben/Aufgeben oder
Hinterherlaufen zieht automatisch eine Disqualifikation nach sich.
Alle Sanktionen sind deutlich im Hundepass und in der
Coursinglizenzkarte einzutragen. Über jede Disqualifikation und
Tagessperre haben die Coursingrichter der Rennleitung einen
schriftlichen und von einem Coursingrichter abgezeichneten Bericht
zu geben. Aus diesem muss die Nr. oder sonstige Bezeichnung des Laufes,
die Rennfarbe und der Name des disqualifizierten Hundes, sowie der
Grund der Disqualifikation / Tagessperre zu ersehen sein.
Disqualifikationen / Tagessperren sind über Lautsprecher
bekanntzugeben. Disqualifikationen / Tagessperren müssen deutlich im
Hundepass und in der Lizenzkarte eingetragen werden. Die Lizenzkarte
ist vom Ausrichter einzubehalten und innerhalb von 2 Tagen mit dem
Bericht der Coursingrichter an den/die Vorsitzende/n der
Rennkommission einzusenden. Für die Eintragungen sind folgende
Kürzungen zu verwenden:
Disqualifiziert: disq
Stehenbleiben, Aufgabe ohne Grund (Tagessperre) n.d.Tag
Stehenbleiben, Aufgabe mit Grund (Verletzung o.Ä.): n.d.
11.4 Lizenzentzug
Die Lizenz kann im darauf folgendem Jahr erneut nach Punkt 3.2
dieser LCO erworben werden. Für einen Hund, der zum zweiten Mal die
Coursinglizenz verloren hat, kann diese nicht noch einmal beantragt
werden. Wird ein Hund innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden
Coursingjahren (Kalenderjahr) viermal disqualifiziert, ohne dabei
dreimal in einer Coursingsaison disqualifiziert worden zu sein, so
muss er vor Wiedererhalt der Lizenzkarte erneut die Bedingungen zum
Erhalt der Lizenzkarte absolvieren und nachweisen.
Coursinghunde die zum zweiten Mal ihre Lizenzkarte verlieren, dürfen
diese nicht mehr neu beantragen.
12. Haftung
Weder Veranstalter, Ausrichter noch Funktionäre haften für Unfälle
der Hundeeigentümer, der Hunde oder der Funktionäre. Der
Haftungsausschluß erstreckt sich auch auf den Fall ausreißender Hunde.
13. Inkrafttreten
Diese Leistungscoursingordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 9.
Mai 1997 in Kraft.
Alle Änderungen vom 26.03.2000 der LCO treten mit sofortiger Wirkung in
Kraft.
Stand JHV 2001 14.05.2001 / Korrektur Punkt 9
Austragungsmodus am 07.03.2002
Anhänge
Anhang 1:
Vorgeschriebener Meldeschein – siehe Formulare
Anhang 2: Vergabebedingungen für CACC(DWZRV),
CACL(VDH/DWZRV),CACIL(FCI)
Anhang 3: Tierarztbestimmungen
Anhang 4: Vorgeschriebener Maulkorb
Anhang 5: Rassetypbestätigung
Anhang 6: Messverfahren
Anhang 7: Gebühren
Anhang 8: Doping
Anhang 9: Funktionärsausbildung
Anhang 10: Aufgaben der Coursinggruppe im DWZRV
Anhang 1: Muster des vorgeschriebenen Meldescheines
finden Sie unter „Formulare“
Anhang 2: Titel- und
Vergabebedingungen für CACC(DWZRV) CACL(VDH/DWZRV) CACIL(FCI)
1: Vergabebedingungen für den Titel COURSINGCHAMPION DWZRV
Ein Hund,
der vier CACC(DWZRV) in einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten
erworben hat, kann auf Antrag des Eigentümers an den DWZRV die
Zuerkennung des Titels beantragen. Ein CACC(DWZRV) kann nur auf einem
Leistungscoursing erworben werden. Pro Rasse und Geschlecht kann das
CACC vergeben werden, wenn pro Rasse und Geschlecht mindestens drei
Hunde der Rasse am Start sind. Gemischt kann das CACC vergeben werden,
wenn mindestens zwei Hunde am Start sind.
Ein CACC können Hunde erhalten, denen im Hundepass die bestätigte
Wertnote "vorzüglich" in der Erwachsenenklasse zuerkannt wurde. Ein
bestätigtes Vorzüglich im Hundepass muss am Veranstaltungstag vorliegen.
Der bestplazierte Hund beim Leistungscoursing, der mindestens 80% der
maximal erreichbaren Punktzahl erreicht und bei der Meldung den
Nachweis der Formwertnote erbracht hat, erhält ein CACC. Der
zweitplazierte Hund erhält ein Reserve CACC, wenn er ebenfalls
mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht hat. Hat
der erstplazierte Hund bereits drei CACC erhalten und die Wartefrist
noch nicht erfüllt oder ist er bereits Coursingchampion, so rückt der
Reserve CACC Hund automatisch auf.
Die Bestätigung der Formwertnote im Hundepass, kann durch den Vorstand,
die Rennkommission und Coursinggruppe und durch den amtierenden Richter
durch Stempel und Unterschrift unter Vorlage der entsprechenden
Zuchtschaubewertung vorgenommen werden.
2. Vergabe des Titels Deutscher Coursingssieger
20..
Dieses Leistungscoursing wird einmal jährlich auf einer von der
Coursinggruppe im DWZRV bestimmten Veranstaltung ausgetragen. Den
Titel erhält der erstplazierte Hund pro Rasse und Geschlecht, wenn
mindestens 63 Punkte (70%) erreicht wurden. Der Titel wird vergeben,
wenn mindestens 3 Hunde pro Rasse am Start sind. Sind pro Geschlecht 3
Hunde am Start, wird der Titel getrennt nach Geschlecht vergeben.
Startberechtigt sind nur Hunde im Eigentum von DWZRV Mitgliedern. Diese
Hunde müssen im DWZRV Zuchtbuch eingetragen sein. Das letzte Coursing
vor Meldeschluss muss sauber gelaufen sein. Eine Disqualifikation
zwischen Meldeschluss und Coursingtermin schließt eine Teilnahme aus. Es
zählen nur Coursing, die nach einer gültigen Ordnung eines Landes
gezogen worden, hierbei müssen die Hunde mit einer Renn-,
Coursinglizenz starten und es muss die Möglichkeit einer
Disqualifikation bestehen. (z.B. LCO, FCI, PVL).
Anhang 3: Tierarztbestimmungen
Diese Empfehlung soll die Einlaßvisite des Tierarztes bei der
Einlieferung der Hunde zum Leistungscoursing vereinheitlichen und die
genauen Rechte und Pflichten des Platztierarztes vor und während der
Leistungscoursingveranstaltung festlegen.
1. Eingangskontrolle
Kontrolle des Impfzeugnisses auf gültige Impfung, soweit nicht
regional diese Aufgabe von Behörden und Ämtern übernommen wird.
Bei der Einlieferung muß eine allgemeine Untersuchung der gemeldeten
Coursinghunde erfolgen, bei der geprüft wird, ob der Hund zum Coursing
zugelassen werden kann. Hunde in schlechtem Allgemeinzustand müssen
abgelehnt werden.
Die allgemeine Untersuchung sollte umfassen:
Kontrolle der Bindehäute (Konjunktiven), bei starker
Bindehautentzündung muß auch Temperatur gemessen werden, Untersuchung
der Hündinnen auf Läufigkeit, Untersuchung der Pfoten, wobei besonders
auf Wunden zu achten ist. Durch Beugen und Strecken der Zehengelenke
werden eventuelle Schmerzen festgestellt. Beobachtung des Gangwerkes,
bei Lahmheit ist eine genaue Untersuchung erforderlich.
2. Tagesaufsicht
Der Platztierarzt muß während der ganzen Veranstaltung anwesend
sein. Seine Ausrüstung muß so sein, daß er jede mögliche
Notfallversorgung (Wundversorgung, Schienenverbände, Herz- und
Kreislaufschwäche) auf dem Platz vornehmen kann. Da die Hunde während
des gesamten Leistungscoursings bezüglich Gesundheitszustand,
Verletzungen, Verdacht auf Doping usw. der Kontrolle des
Platztierarztes unterstehen, muß der Coursingrichter Hunde aus dem
Leistungscoursing nehmen, die vom Tierarzt als krank oder verletzt
gemeldet werden.
Der Tierarzt muß vor jedem Lauf die Hunde direkt vor dem Start
beobachten und eventuelle Verletzungen sofort dem Coursingrichter
melden. Die betroffenen Hunde dürfen nicht am Leistungscoursing
teilnehmen. Honorare und Spesen des Platztierarztes trägt grundsätzlich
der ausrichtende Verein. Lediglich Einzelbehandlungskosten sind vom
Besitzer des behandelten Hundes zu tragen.
Anhang 4: Vorgeschriebener Maulkorb - siehe Rennordnung des
DWZRV Anhang 4
Anhang 5: Rassetypbestätigung - siehe Rennordnung des DWZRV
Anhang 5
Anhang 6: Messverfahren - siehe Rennordnung des DWZRV Anhang 6
Anhang 7: Gebühren
1.Terminantragsgebühren:
Für Leistungscoursings
beträgt die Terminantragsgebühr € 5,50.
2. Grundgebühr: Die Grundgebühr für jeden gemeldeten Hund beträgt
€ 0,50.
3. Meldegebühr: Sie beträgt für jeden Hund DM 30.-(€ 16,00). Bei
Titel- oder Titelanwartschaftscoursings € 20,00. Davon werden vom
ausrichtenden Verein pro gemeldetem Hund € 3,00 in einen Pool
eingezahlt, aus dem die bei diesen Leistungscoursings eingesetzten
Coursingrichtern ein Kilometergeld bezahlt wird. € 0,50 werden vom
ausrichtenden Verein pro gemeldetem Hund in den Doping-Pool
eingezahlt.
4. Gebühr für Rassetypbestätigung: Sie beträgt für Afghanische
Windhunde € 18,00
5. Gebühr für die Größenmessung: Sie beträgt € 5,50
Anhang 8 Doping
1. Doping-Kontrollen können an allen vom DWZRV veranstalteten
Windhundrennen und Windhund-Coursings durchgeführt werden, ohne daß
in der Ausschreibung zu der Veranstaltung gesondert hierauf
hingewiesen werden muß.
Grundlagen dieser Bestimmung sind die Tierschutzgesetze der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft ,
sowie die entsprechenden Bestimmungen des VDH.
Ein Windhund, der von seinem Besitzer zu einer Leistungsprüfung
gebracht wird, muß in seinen Geweben, seinen Körperflüssigkeiten oder
seinen Ausscheidungen am Tag des Rennens oder der Leistungsprüfung
frei sein von allen Substanzen, die in der folgenden
Stoffgruppenliste aufgeführt sind:
Substanzen, die auf das zentrale oder periphere Nervensystem wirken
Substanzen, die auf das vegetative Nervensystem wirken
Substanzen, die auf den Magen-Darm-Trakt wirken
Substanzen, die auf Herz und Kreislauf wirken
Substanzen, die auf den Bewegungsapparat wirken
Substanzen mit fiebersenkender, schmerzstillender,
entzündungshemmender Wirkung
Substanzen mit antibiotischer, antimykotischer, antiviraler Wirkung
Substanzen, die die Blutgerinnung beeinflussen
Substanzen mit zellschädigender Wirkung
Antihistaminika
Diuretika
Lokalanaesthetika
Muskelrelaxantien
Atmungsstimulantien
Anabolika
Corticosteroide
Endokrine Sekrete und ihre synthetischen Homologe
Doping liegt vor, wenn bei einem Hund eine oder mehrere Substanzen
-gleich in welcher Menge- gefunden wird, die in der obigen
Stoffgruppenliste aufgeführt sind und das physiologische Maß
überschreiten.
2. Für Rennen, die vom DWZRV veranstaltet werden, legt die
Rennkommission des DWZRV Ort und Zahl der Doping-Kontrollen fest.
Diese Festlegung erfolgt bei Nationalen Rennen in Absprache mit dem
VDH-Obmann für das Windhundrennwesen. Der jeweilige Rennverein wird
über die Kontrollen informiert.
3. Die Kosten der Doping-Kontrollen trägt der DWZRV aus dem
Doping-Pool, der über einen Zuschlag auf die Meldegebühren bei allen
vom DWZRV veranstalteten Rennen finanziert wird.
4. Der Bahntierarzt kann bei Verdacht eine Doping-Kontrolle in
Absprache mit dem Schiedsgericht durchführen. Die Kosten trägt der
Veranstalter, im Regelfall also der DWZRV.
5. Doping-Kontrollen sollen möglichst bei Finalläufen bzw. nach
Läufen, nach denen ein kontrollierter Hund nicht mehr am weiteren
Rennverlauf teilnimmt, durchgeführt werden. Bei Finalläufen werden
Proben in der Regel beim Finalsieger und einem weiteren, vor dem Lauf
ausgelosten Finalplazierten vorgenommen. Die Auslosung erfolgt
zwischen Auslosung des Startkastens und dem Start.
Dem Hund ist nach dem Lauf eine ausreichende Zeit zu gewähren, um Urin
auf natürlichem Wege auszuscheiden. Hierfür besteht ein Zeitlimit von
einer Stunde. Der Hund wird zwischen Ende des Rennlaufs und der
Urinabgabe durch eine bestellte Begleitperson begleitet. Die
Urinabgabe wird durch diese Begleitperson kontrolliert und
protokolliert.
Auf Wunsch des Besitzers oder nach Ablauf des Zeitlimits muß der
Dopingarzt eine Katheterisierung und/oder eine Blutabnahme beim Hund
vornehmen.
6. Bei Verdacht nach Punkt 4 kann der Tierarzt festlegen, wie das Blut
bzw. der Urin vom Hund gewonnen wird. Es ist jedoch zuerst zu
versuchen, die natürliche Ausscheidung von Urin aufzufangen.
7. Es wird eine A-Probe und eine B-Probe genommen. Für jede der beiden
Proben ist ein Mindestvolumen von 20 Millilitern Blut oder Urin
anzustreben. Die Probenbehälter werden vom Tierarzt versiegelt und
müssen mit einer Codebezeichnung versehen sein bzw. gekennzeichnet
werden.
Die A-Probe wird vom Tierarzt schnellstmöglich an ein für
Dopinganalysen befähigtes und anerkanntes Labor versandt. Die
B-Probe wird entweder an einer neutralen Stelle aufbewahrt oder je nach
Gepflogenheiten des Labors zusammen mit der A-Probe an dieses
geschickt.
Die B-Probe wird bei positivem Befund der A-Probe auf Wunsch des
Hundebesitzers oder bei analytischer Notwendigkeit innerhalb von 5
Tagen nach Vorliegen des A-Befundes ausgewertet. Eine spätere Analyse
der B-Probe ist nicht möglich.
8. Mit der Meldung zu einem Rennen, das nach der Rennordnung des DWZRV
gezogen wird, erklärst sich ein Hundebesitzer bereit, die in diesem
Anhang beschriebenen Bedingungen anzuerkennen und sich diesen
Bedingungen zu unterwerfen. Er erklärt sich ferner bereit, seinen
Hund in jedem Fall einer angeordneten Kontrolle zu unterziehen und
dem Tierarzt jede ihm mögliche Unterstützung zu gewähren.
9. Sanktionen
Bei positivem Erstbefund kann die Rennkommission des DWZRV folgende
Sanktionen beschließen:
Der Hund wird nachträglich disqualifiziert.
Der Hund wird für mindestens sechs Monate bis maximal drei Jahre für
alle Rennen im Bereich des DWZRV gesperrt.
Der Vorstand des DWZRV kann Sanktionen gegen den Hundebesitzer auf
der Basis der Satzung verhängen.
Der VDH wird über verhängte Sanktion informiert und um Übernahme
gebeten.
Anhang 9:
Funktionärsausbildungsordnung
Um eine qualifizierte Bewertung der Leistungshunde zu
gewährleisten, ist eine Ausbildung und/oder eine Lizenzierung der
nachfolgenden Funktionäre notwendig. Sie wird folgendermaßen
durchgeführt:
1.
Seminar für Coursingleiter und Hasenzieher
Die Coursinggruppe im DWZRV bietet mindestens ein mal jährlich
jeweils in Süd- und Norddeutschland ein Seminar an, in dem
theoretische und praktische Kenntnisse zur Ausrichtung und
Durchführung von Leistungscoursings vermittelt werden. Die Teilnahme
wird vom Seminarleiter bestätigt.
2. Ausbildung und Lizenzierung der Coursingrichter
Die Coursinggruppe im DWZRV ist verantwortlich für die Ausbildung
zum Coursingrichter.
Grundvoraussetzung ist Zuverlässigkeit, eine vorbildliche, von den
Mitgliedern anerkannte Haltung und persönliche Unabhängigkeit. Der
Bewerber muss mindestens 12 Monate Mitglied im DWZRV. Die Bewerbung
zur Ausbildung als Coursingrichter ist der Coursinggruppe im DWZRV
formlos mitzuteilen und mit einer Einspruchsfrist von vier Wochen im
Verbandsorgan zu veröffentlichen. Einsprüche werden von der
Coursinggruppe im DWZRV nach Maßgabe der Satzung des DWZRV
behandelt. Es besteht kein Anspruch auf Ausbildung zum
Coursingrichter. Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhält der
Bewerber eine Anwärterkarte. Er bearbeitet ein von der
Coursinggruppe gestelltes Thema schriftlich. Er leistet mindestens
vier Anwartschaften bei einem lizenzierten Coursingrichter, über
die detaillierte Anwartschaftsberichte zu fertigen sind. Diese sind
innerhalb von zwei Wochen an den/die Vorsitzende/r der
Coursinggruppe zu schicken. Die Coursinggruppe entscheidet über die
Zulassung zur Prüfung oder weitere Anwartschaften. Die schriftliche
Prüfung wird von der Coursinggruppe im DWZRV abgenommen, von denen
mindestens einer ein lizenzierter Coursingrichter sein muss. Sie
umfasst im wesentlichen Fragen aus der LCO und praktischen Problemen
des Ablaufs eines Leistungscoursings. Die Coursinggruppe
entscheidet mehrheitlich über das Ergebnis der Prüfung, oder über die
weitere Ausbildung des Bewerbers. Sie schlägt im Namen des DWZV den
Coursingrichteranwärter zur Lizenzierung beim VDH vor. Gegen die
Entscheidung der Prüfer besteht kein Einspruchsrecht. Der
Vorsitzende der Rennkommission des DWZRV kann nach
einvernehmlicher Absprache mit den Mitgliedern der Coursinggruppe
im DWZRV die Lizenz zurückfordern oder Auflagen erteilen.
4. Sonstiges und Übergangsvorschriften
Der Bewerber trägt die ihm entstehenden Kosten der Ausbildung
selbst. Schadensersatzansprüche jeder Art bei Nichtzulassung oder
Ablehnung sind ausgeschlossen.
Zur schnelleren Heranbildung einer ausreichenden Zahl von
Coursingrichtern wird für zwei Jahre (1999/2000) eine verkürzte
Ausbildung angeboten. Danach können "altgediente"
Coursing-Funktionäre, die die Grundvoraussetzungen (Nr. 4, Abs. 2 Satz
1) erfüllen und seit mindestens fünf Jahren ständig an freien Coursings
als Feldbeobachter oder Master eingesetzt waren, ebenso wie neue
Richteranwärter mit entsprechender Feldbeobachter-Praxis ihre
Abschlußprüfung von Fall zu Fall auch nach weniger als vier
Anwartschaften ablegen. Haben sie sich in der theoretisch-schriftlichen
Arbeit und in der praktischen Anwärter-Ausbildung als besonders
qualifiziert erwiesen, so können sie bereits nach nur einer bis drei
Anwartschaften zur mündlichen Abschlußprüfung zugelassen werden.
Darüber entscheidet die Coursinggruppe, gegen deren Beschluß keine
Einspruchsmöglichkeit besteht.
Anhang 10: Aufgaben der
Coursinggruppe im DWZRV
Im
wesentlichen nehmen die Mitglieder der Coursinggruppe im DWZRV folgende
Aufgaben war:
1. Vergabe der Leistungscoursingveranstaltungen
2. Überwachung der Leistungscoursings und Coursings
3. Auswertung der Leistungscoursingprogramme und Berichte
4. Arbeit in der Rennkommission
5. Ausbildung der Funktionäre
6. Organisation von Seminaren
Die Aufgabenverteilung regelt die Coursinggruppe im DWZRV selbst.
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